Soziales
Studium fertig – und was dann?
Wer nach Ende des Studiums noch keinen Job hat, stellt sich viele Fragen: Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld? Bin ich versichert? oegb.at hat die Antworten
Der Studienabschluss ist in der Tasche, der Weg zur Uni nicht mehr notwendig. Doch viele Fragen bleiben, wenn man noch keinen Job hat: „Muss ich mich arbeitslos melden, bekomme ich Arbeitslosengeld oder wo bin ich jetzt versichert?” oegb.at hat die wichtigsten Antworten.
Melde dich beim AMS (Arbeitsmarktservice)
Falls du neben dem Studium gearbeitet und genug Versicherungszeiten gesammelt hast, kannst du Arbeitslosengeld beziehen.
Die Voraussetzungen erfüllst du, wenn:
- du jünger als 25 Jahre bist:
In diesem Fall genügen 26 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung innerhalb des letzten Jahres – wenn du zum ersten Mal Arbeitslosengeld beantragst.
- du zum ersten Mal Arbeitslosengeld brauchst und älter als 25 bist:
Hier musst du innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 52 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigungszeiten nachweisen können.
Alle Infos bekommst du bei deiner AMS-Stelle. Arbeitslos kannst du dich auch dann melden, wenn du davor noch nicht gearbeitet hast, in diesem Fall kann dich das AMS bei der Arbeitssuche unterstützen.
Prüfe, ob du Anspruch auf Sozialleistungen hast
Falls du kein Arbeitslosengeld bekommst und kein eigenes Einkommen hast, kannst du eventuell Sozialhilfe (früher Mindestsicherung) beantragen. Das hängt von deinem Vermögen bzw. deinem Ersparten und von der Einkommenssituation in deinem Haushalt ab. Für Alleinlebende und Alleinerziehende beträgt die Höhe der Sozialhilfe im Jahr 2025 maximal rund 1.209 Euro. Für Paare wurde ein Maximalbetrag von rund 1.693 Euro festgelegt. Die Beträge werden 12x jährlich gewährt.
Die Sozialhilfe wird in den Bundesländern unterschiedlich geregelt, daher musst du dich bei der zuständigen Behörde (Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft) in deinem Wohnort informieren.
Krankenversicherung klären
Wenn du bisher bei deinen Eltern oder einem Elternteil mitversichert warst, endet diese mit dem 27. Geburtstag oder manchmal schon mit Studienabschluss.
Falls du Arbeitslosengeld bekommst, bist du automatisch versichert.
Falls du „nur“ geringfügig (2025: € 551,10/Monat) oder gar nicht arbeitest, kannst du dich freiwillig bei der ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) versichern lassen. Das kostet derzeit 526,79 Euro pro Monat, bei geringfügiger Beschäftigung 77,81 Euro, und es gibt Vergünstigungen für finanziell schwache Personen.
Beihilfen & Unterstützungen checken
Falls du finanziell nicht abgesichert bist, gibt es eventuell Unterstützungsmöglichkeiten, z. B. Wohnbeihilfe oder spezielle Fonds. Infos dazu findest du hier.
Checkliste: Bin ich versichert, wenn ich keinen Job habe?
- Mit Arbeitslosengeld: Ja, du bist über das AMS versichert.
- Mit Sozialhilfe: Ja, du bist über die Sozialhilfe versichert.
- Ohne Einkommen: Nein, du musst dich selbst versichern.
- Geringfügig beschäftigt: Nein, du musst dich selbst versichern.
Checkliste: Wo muss ich mich melden?
- AMS (für Arbeitslosengeld und Jobsuche): www.ams.at
- Sozialamt oder Gemeinde (für Sozialhilfe): Je nach Bundesland unterschiedlich
- ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) (für Krankenversicherung): www.gesundheitskasse.at