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Alleinerziehende müssen auf ihr Erspartes zurückgreifen und sind massiv armutsbetroffen
Coronakrise trifft AlleinerzieherInnen hart Kzenon_stock.adobe.com

Pensionen

Frauen zurück an den Herd?

Verpflichtendes Pensionssplitting würde Familien- und Frauenpolitik um Jahrzehnte zurückwerfen

Update 11.9.2020:
Laut türkis-grünem Regierungsprogramm ist ein verpflichtendes Pensionssplitting vorgesehen – und es dürfte schon bald ernst werden. Aus Sicht des ÖGB war und ist das klar abzulehnen. Es wird damit ein altes Frauenbild propagiert und gestärkt. Außerdem werden mit dem Pensionssplitting lediglich Symptome bekämpft, an den Ursachen für viel zu niedrige Frauenpensionen ändert sich aber überhaupt nichts. Die Frauen- und Familienpolitik wird damit – absichtlich oder zufällig – um Jahrzehnte zurückgeworfen.

Durch die Abhängigkeit vom Einkommen des Partners wäre nicht jedes Kind gleich viel wert. Im ÖGB-Frauenmodell der verbesserten Kindererziehungszeiten hingegen ist jedes Kind gleich. Zusätzlich birgt das Opt-out gewaltiges Konfliktpotenzial zwischen den Partnern. Frauen geraten plötzlich in eine Bittstellerrolle. Im (leider) seltenen Fall, dass die Frau besser verdient als ihr Partner, etwa weil dieser arbeitslos oder ein nicht finanziell erfolgreicher Selbständiger ist, müsste sie sogar etwas abgeben, auch wenn sie trotzdem den überwiegenden Teil der Kinderbetreuung erledigt.

Der Staat gibt damit seine Verantwortung für die viel zu niedrigen Frauenpensionen an die Eltern ab. Statt sich des Problems selbst anzunehmen, wird ein innerfamiliärer Austausch verpflichtend.

Das Pensionssplitting wirkt sich bei der Pensionshöhe erst in Jahrzehnten aus. Das Problem der niedrigen Frauenpensionen wird auf die lange Bank geschoben. Im Gegensatz dazu sieht das ÖGB-Frauenmodell der verbesserten Kindererziehungszeiten auch einen Bonus für jeden Elternteil vor, der bereits in der Vergangenheit Kindererziehungszeiten erworben hat.

Um das geht es beim Pensionssplitting

Türkis-Grün plant laut Regierungsprogramm, das sogenannte automatische Pensionssplitting einzuführen. Pensionssplitting bedeutet, dass erworbene Pensionsgutschriften zwischen den Eltern aufgeteilt werden. Argumentiert wird, dass Frauen aufgrund von Kinderbetreuungspflichten oft nicht erwerbstätig sind oder nur in Teilzeit arbeiten und mittels Pensionssplitting der Gender Pension Gap reduziert werden soll. Die Intention, Frauenpensionen zu erhöhen, ist zu begrüßen – das Pensionssplitting birgt allerdings viele Gefahren.

Pensionssplitting ist keine neue Idee

Die Möglichkeit des freiwilligen Pensionssplittings gibt es in Österreich bereits jetzt, bis das gemeinsame Kind das 10. Lebensjahr vollendet hat. Das Pensionssplitting wird aber bisher kaum genutzt. Im Jahr 2019 haben nur 639 Personen die Aufteilung der Pensionsansprüche beantragt, im Jahr 2018 haben überhaupt nur 446 Personen das Pensionssplitting in Anspruch genommen.

Was die türkis-grüne Regierung plant

Die Bundesregierung hat im letzten Regierungsprogramm angekündigt, dass das Pensionssplitting in Zukunft automatisch für alle Eltern gelten soll. Wie die Regelung im Detail aussehen wird, ist nicht bekannt. Fix ist allerdings, dass es eine zeitlich befristete „Opt-Out-Möglichkeit” geben soll, mit der man das Pensionsplitting aussetzen kann und damit nicht anwenden muss.

ÖGB-Pensionsexpertin Dinah Djalinous-Glatz geht davon aus, dass insbesondere jene Menschen von der Opt-Out-Möglichkeit Gebrauch machen werden, die über das höhere Einkommen als der andere Elternteil verfügen – vor allem dann, wenn sie vom ehemaligen Partner/der ehemaligen Partnerin getrennt sind.

Hat ein Mann mehrere Kinder in ähnlichem Alter mit unterschiedlichen Frauen, stellt sich die Frage, wie das Pensionssplitting in so einem Fall berechnet wird. Bekommen dann beide Frauen Gutschriften vom Vater ihres Kindes und was bleibt dann dem Mann übrig? Hier sind noch viele Fragen ungeklärt.

Zusätzlich warnt Djalinous-Glatz vor der Gefahr, dass Frauen bei einem automatischen Pensionssplitting eher motiviert werden, ihre Erwerbstätigkeit zu reduzieren als zu erhöhen, weil sie sich finanziell im Alter von ihrem Partner abgesichert fühlen.

Kritik am Pensionssplitting
1. Die finanzielle Absicherung hängt vom Einkommen des Partners/der Partnerin ab.
2. Die Erhöhung der Pension des einen führt zu einer Pensionskürzung des anderen.
3. Bei kleineren und mittleren Pensionen besteht die Gefahr, dass beide Partner im Alter von Armut betroffen sind.

ÖGB fordert stattdessen eine bessere Anrechnung der Kindererziehungszeiten

Um Frauenpensionen zu erhöhen und das Risiko für Altersarmut zu minimieren, fordern die ÖGB-Frauen statt des automatischen Pensionssplittings eine bessere Anrechnung der Kindererziehungszeiten. Mit einem neu erarbeiteten Modell, könnte die Anrechnung bis zum 8. Lebensjahr der Kinder stufenweise verlängert werden, was Frauen eine monatliche Pensionserhöhung von 175,40 Euro pro Kind bringen würde.

Durch eine bessere Bewertung der Kindererziehungszeiten würden zwar die Frauenpensionen erhöht, da sie meist diejenigen sind, die die Kindererziehung übernehmen, jene der Männer jedoch nicht entsprechend gekürzt. Außerdem wäre in diesem Fall die Pensionserhöhung nicht abhängig vom Einkommen des Partners, sondern für alle gleich hoch.

     

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