
Steuertipp
Pendlerpauschale beantragen: Alles, was du wissen musst
oegb.at beantwortet die wichtigsten Fragen für alle, die zur Arbeit pendeln müssen
Mehr als die Hälfte aller Beschäftigten in Österreich pendelt zur Arbeit, im Burgenland sind es sogar 80 Prozent. Während in der Bundeshauptstadt mehr als jede und jeder Zweite für den Arbeitsweg die Öffis benutzt und in Vorarlberg und Tirol immerhin jeder bzw. jede Fünfte, lässt im Burgenland und der Steiermark kaum jemand das Auto in der Garage. 96 Prozent der Pendler:innen sind hier auf das eigene Fahrzeug angewiesen.
Um die Arbeitnehmer:innen, die den Arbeitsplatz nicht im eigenen Ort haben, finanziell zu unterstützen, gibt es die sogenannte Pendlerpauschale. Sie kann jedes Jahr mit der Arbeitnehmerveranlagung oder direkt beim Arbeitgeber über die Lohnverrechnung geltend gemacht werden.
Wie das geht und was du dabei beachten musst, hat oegb.at für dich zusammengefasst.
Bekommst du eine Pendlerpauschale, steht dir auch der sogenannte Pendlereuro zu. Für ihn musst du einfach die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mal zwei multiplizieren. Dieser Betrag wird dir einmal im Jahr direkt von der Steuer abgezogen.
Wer bekommt die Pendlerpauschale?
Die Höhe der Pendlerpauschale hängt davon ab, wie weit und wie oft du pendelst und ob ein öffentliches Verkehrsmittel für deinen Arbeitsweg zumutbar ist oder nicht. Bereits ab vier Tagen im Monat besteht ein Anspruch auf Pendlerpauschale, ab elf Tagen pro Monat bekommst du den vollen Betrag.
Die Pendlerpauschale bekommst du auch während des Urlaubs und im Krankenstand (außer sie dauern ein ganzes Kalenderjahr), allerdings nicht während der Karenz.
Auch Teilzeitbeschäftigte, die mindestens an einem Tag pro Woche zu ihrer Arbeitsstätte fahren, können die Pendlerpauschale beantragen.
Hast du einen Dienstwagen, steht dir keine Pendlerpauschale zu.
Wie bekomme ich meine Pendlerpauschale?
Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder du beantragst die Pendlerpauschale schon unter dem Jahr bei deinem Arbeitgeber, oder du beantragst sie am Jahresende im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung. Die Pendlerpauschale reduziert in jedem Fall deine Steuerbemessungsgrundlage.
Was, wenn ich nicht das Auto, sondern die Öffis benutze?
Ist dein Arbeitsweg mindestens 20 Kilometer lang und du kannst die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen, steht dir die „kleine Pendlerpauschale“ zu.
Seit 1. Jänner 2023 bekommst du auch dann die Pendlerpauschale, wenn dein Arbeitgeber dir steuerfrei ein Öffi-Ticket zur Verfügung stellt. Allerdings wird die Pendlerpauschale um den vom Arbeitgeber übernommenen Betrag reduziert. Der Pendlereuro steht dir allerdings ungekürzt zu.
Wie hoch ist die Pendlerpauschale?
Das hängt davon ab, wie weit der Weg zur Arbeit ist und ob du öffentlich fahren kannst. Man unterscheidet zwischen großer (bei unzumutbarem öffentlichen Verkehr) und kleiner Pauschale (bei zumutbarem öffentlichen Verkehr).
Ist dein Arbeitsweg mindestens 20 Kilometer lang und du kannst die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen, steht dir die „kleine Pendlerpauschale“ zu. So kannst du zwischen rund 700 und 2.000 Euro im Jahr an Pendlerpauschale bekommen. Diesen Pauschalbetrag bekommst du nicht 1:1 ausgezahlt, sondern er mindert deine Steuerbemessungsgrundlage. Deine tatsächliche Ersparnis hängt von deinem Grenzsteuersatz ab. Der Pendlereuro hingegen ist ein Absetzbetrag, der 1:1 deine zu zahlende Steuer reduziert.
Ist die Benutzung der Öffis nicht zumutbar (etwa aufgrund einer Behinderung), bekommst du die „große Pendlerpauschale“. Hier bekommst du schon ab einer Wegstrecke von zwei Kilometern zwischen rund 270 Euro und 3.700 Euro im Jahr. Auch hier gilt, die Pendlerpauschale reduziert deine Steuerbemessungsgrundlage, du bekommst sie also nicht 1:1 ausgezahlt. Mehr Informationen findest du hier.
Ob Anspruch auf eine Pendlerpauschale besteht und wenn ja, in welcher Höhe, kannst du mittels Pendlerrechner herausfinden. Welche Beihilfen dein Bundesland Pendler:innen gewährt, erfährst du hier.
Reform der Pendlerpauschale notwendig: Die Pendlerpauschale bevorzugt Besserverdiener:innen
Die Pendlerpauschale begünstigt Besserverdiener:innen. Durch die Ausgestaltung der Pendlerpauschale als Freibetrag ergibt sich die Steuerersparnis über den Grenzsteuersatz, der bei Besserverdiener:innen höher liegt. Das bedeutet, dass man umso mehr von der Pendlerpauschale hat, je höher das Einkommen ist, obwohl die Kosten für den Arbeitsweg vom Einkommen völlig unabhängig verteilt sind.
Eine Regaleinschlichterin mit einem Lohn von 1.800 Euro brutto im Monat bekommt nach der aktuellen Regelung für dieselbe Wegstrecke knapp 450 Euro weniger Pendlerpauschale im Jahr als ihr Filialleiter mit einem Monatsbrutto von 9.000 Euro.
ÖGB fordert Neugestaltung – einfacher, gerechter und ökologischer
Es ist ungerecht, dass die Pendlerpauschale Besserverdiener:innen bevorzugt! Deswegen fordern ÖGB und AK die Umwandlung der Pendlerpauschale in einen einkommensunabhängigen Pendlerabsetzbetrag, damit alle gleich behandelt werden.
Nach ÖGB/AK-Modell erhalten so die Regaleinschlichterin und der Filialleiter beide 738 Euro Steuerersparnis im Jahr. Im Gegensatz zur aktuellen Pendlerpauschale kommt dieser Betrag den Arbeitnehmer:innen eins zu eins zugute.
Für Pendler:innen mit besonders kleinem Einkommen fordern ÖGB und AK zusätzliche 200 Euro Sozialversicherungs-Rückerstattung.
Um die Pendlerpauschale ökologischer zu gestalten, sollen diejenigen, die eine kleine Pendlerpauschale erhalten – sprich die Möglichkeit haben, den öffentlichen Verkehr zu nutzen, um zur Arbeit zu pendeln – einen Ökobonus von 200 Euro im Jahr erhalten, wenn sie tatsächlich die Öffis nutzen, anstatt mit dem Auto zur Arbeit zu fahren.
Da dies aber nur einen kleinen Teil der Pendler:innen betrifft, fordern ÖGB und AK den Ausbau leistbarer und zumutbarer öffentlicher Verkehrsmittel an den wesentlichen Pendelrouten und darüber hinaus. Nur dann kann ein Großteil der Pendler:innen tatsächlich auf die weitaus billigeren und klimafreundlicheren Öffis umsteigen.
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