Zum Hauptinhalt wechseln
Warum uns das Finanzamt Geld schuldet ÖGB

Steuerausgleich

Warum uns das Finanzamt Geld schuldet

..und warum eine ArbeitnehmerInnenveranlagung unbedingt gemacht werden soll

Wer wenig verdient oder nicht das ganze Jahr arbeitet, profitiert von der ArbeitnehmerInnenveranlagung sehr oft. Seit 2017 muss der sogenannte Lohnsteuerausgleich nicht mehr unbedingt selbst gemacht werden. oegb.at beantwortet, was es mit der sogenannten ArbeitnehmerInnenveranlagung auf sich hat und warum ArbeitnehmerInnen Geld vom Finanzamt zurückbekommen.

Was heißt ArbeitnehmerInnenveranlagung?

Mit der ArbeitnehmerInnenveranlagung – auch Lohnsteuerausgleich oder einfach Steuerausgleich genannt – können sich ArbeitnehmerInnen zu viel bezahlte Lohnsteuer zurückholen.

Wieso bezahlt man zu viel Lohnsteuer?

Viele verdienen über das ganze Jahr hinweg nicht das gleiche, weil sie den Job wechseln, in Karenz gehen oder nicht das ganze Jahr arbeiten. Die Lohnsteuer wird aber monatlich so berechnet, als würde man das ganze Jahr über das gleiche verdienen. Rechnet man die unterschiedlichen Einkommen am Ende des Jahres zusammen, ergibt sich meist ein Guthaben.

Wann kann ich die ArbeitnehmerInnenveranlagung machen?

Sobald der Jahreslohnzettel des Arbeitgebers vom vergangenen Jahr beim Finanzamt aufliegt - das muss spätestens Ende Februar sein. Der Antrag kann elektronisch über Finanz Online oder mit dem Formular L 1 an das Finanzamt – bis zu fünf Jahre rückwirkend - gestellt werden.

Was ist eine Steuergutschrift?

Auch wer keine Lohnsteuer zahlt – das betrifft Einkommen unter 12.600 Euro/jährlich – bekommt Geld vom Finanzamt zurück. 50 Prozent der bezahlten Sozialversicherungsbeiträge werden als Steuergutschrift (max. 400 Euro) zurückbezahlt. Wer Anspruch auf Pendlerpauschale und Pendlereuro hat, kann die Steuergutschrift sogar noch auf bis zu 500 Euro erhöhen. Das Maximum für PensionistInnen liegt bei 110 Euro.

Wann kommt die Steuergutschrift automatisch?

Seit 2017 muss die ArbeitnehmerInnenveranlagung nicht mehr selbst gemacht werden. Das Finanzamt erledigt das automatisch, sofern bis Mitte des Jahres kein Antrag eingereicht wird. Weitere Voraussetzungen sind, dass man neben seinem Dienstverhältnis, keine Nebeneinkünfte hat, nicht mehrere lohnsteuerpflichtige Einkommen nebeneinander bezieht und sich eine Steuergutschrift ergibt.

Bestimmte Sonderausgaben wie Spenden oder Kirchenbeiträge werden automatisch an das Finanzamt übermittelt und mit einbezogen. Sonderausgaben, Absetzbeträge oder beispielsweise der Familienbonus werden NICHT automatisch eingerechnet. Diese müssen selbst angeführt werden.

Wie erfahre ich von einer Steuergutschrift?

Das Finanzamt übermittelt Ihnen einen Bescheid. Die darin vermerkten Kontodaten sollten Sie kontrollieren und gegebenenfalls berichtigen, damit das Geld auch sicher am Bankkonto ankommt.

Kann ich die ArbeitnehmerInnenveranlagung selbst durchführen?

Ja. Haben Sie bereits automatisch einen Bescheid bekommen, können andere Kosten, Sonderausgaben und Absetzbeträge nachträglich eingereicht werden.
 

Alle Informationen zur ArbeitnehmerInnenveranlagung findest du auch www.bmf.gv.at und www.arbeiterkammer.at.