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Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Urlaubsrecht
Deine Rechte beim Thema Urlaub: Die wichtigsten Antworten zum Thema Urlaub& Arbeitsrecht auf einen Blick Halfpoint – stock.adobe.com

Freizeit

Wissenswertes für deinen Urlaub!

Kann mein Arbeitgeber bestimmen, wann ich auf Urlaub fahre? Was passiert, wenn ich im Urlaub krank werde? Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Urlaubsrecht

 

1. Wie viel Urlaubsanspruch habe ich?

Grundsätzlich steht für jedes Arbeitsjahr bzw. Kalenderjahr ein bezahlter Urlaub von mindestens fünf Wochen zu. 

Ab dem 25. Dienstjahr beim selben Arbeitgeber steht grundsätzlich eine weitere Woche zu - der Weg zur 6. Urlaubswoche kann aber auch kürzer sein.

Auch für Teilzeitbeschäftigte jeder Art gilt der gesetzliche Mindestanspruch von fünf Wochen Urlaub. Wie viele Tage Urlaub sie tatsächlich haben, hängt von der Anzahl der Arbeitstage und dem jeweiligen Arbeitszeitmodell ab.

2. Ab wann habe ich Anspruch auf Urlaub?

Nach sechs Monaten im Betrieb entsteht der volle Urlaubsanspruch.

In den ersten sechs Monaten hat man einen aliquoten Urlaubsanspruch. Das bedeutet, dass man ungefähr zwei Tage pro Monat in den ersten sechs Monaten frei nehmen kann. 

3. Kann ich auf Urlaub gehen, wann ich will?

Nein, der Urlaub muss zwischen Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber vereinbart werden - unter Rücksichtnahme auf die Erfordernisse des Betriebes und die Erholungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin.

4. Kann mich mein Arbeitgeber auf Urlaub schicken?

Nein. Es gibt keinen Zwangsurlaub. Allerdings ist Urlaub zur Erholung gedacht und daher sinnvoll, ihn auch zu konsumieren.

Sollte es Probleme geben, wende dich an deinen Betriebsrat oder melde dich bei deiner Gewerkschaft.  

 

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5. Was passiert, wenn ich im Urlaub krank werde?

Zum Arzt gehen und krankschreiben lassen. Und in der Firma sofort Bescheid geben, dass man krank ist, am besten schriftlich. Wenn die Erkrankung länger als drei Tage dauert, werden für diese Zeit keine Urlaubstage abgezogen.

Bei Wiederantritt des Dienstes muss man dem Arbeitgeber eine Krankenstandsbestätigung vorlegen.

Achtung: Der Urlaub verlängert sich nicht um die Krankenstandstage - das ursprünglich vereinbarte Urlaubsende bleibt unverändert aufrecht. 

6. Kann ich auf Urlaubstage verzichten und dafür Geld bekommen?

Nein, das ist verboten. Eine solche Vereinbarung wäre unwirksam. Urlaub ist zum Erholen da, denn pausenlos arbeiten macht krank.

Nur bei einer Beendigung des Dienstverhältnisses muss der noch offene Urlaub in Geld ausbezahlt werden (Urlaubsersatzleistung). 

7. Kann mein Urlaub verjähren?

Der Anspruch auf Urlaub verjährt zwei Jahre nach Ende des Urlaubsjahres, in dem er ent­stand­en ist. Das heißt: Man hat 3 Jahre Zeit, um Urlaub zu verbrauchen.

Wichtig: Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten sogar ausdrücklich sagen, dass der Urlaub verjähren könnte.Tun sie das nicht, bleibt der Anspruch auf Urlaub in bestimmten Fällen bestehen. Auch hier hilft dir dein Betriebsrat bzw. deine Gewerkschaft weiter! 

Wenn man in Elternkarenz geht, verlängert sich die Verjährungsfrist um die Dauer der Karenz.

8. Haben Arbeitnehmer:innen mit Kindern Vorrang auf Urlaub in den Ferien?

Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch darauf, zu einem bestimmten Zeitpunkt im Jahr (z.B. im Sommer oder zwischen Weihnachten und Silvester) Urlaub nehmen zu können. Es bedarf immer einer Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen.

Möchte aber ein/e Arbeitnehmer:in einen Teil des Urlaubs im Sommer nehmen, weil er/sie ein schulpflichtiges Kind hat, so hat der Arbeitgeber dies grundsätzlich zu berücksichtigen und der Urlaubsvereinbarung zuzustimmen, sofern nicht wesentliche betriebliche Erfordernisse dem entgegenstehen.