Dass die Gewerkschaften das Urlaubsgeld möglich machen, wissen viele nicht
Kollektivvertrag
Urlaubsgeld in Gefahr? Über ein Privileg, das nicht selbstverständlich ist
Dass die Gewerkschaften das Urlaubsgeld möglich machen, wissen viele nicht
Das Urlaubsgeld ist ein liebgewonnenes Privileg der Österreicher und Österreicherinnen. Für viele kommt es ganz selbstverständlich mit dem Junigehalt auf das Konto. In Wahrheit müssen die Gewerkschaften das steuerlich begünstigte Urlaubsgeld aber jedes Jahr aufs Neue verteidigen. ArbeitnehmerInnen bessern damit nicht nur die Urlaubskassa auf sondern füllen das Konto oder verwenden es für anstehende Reparaturen.
Naturalien und Geschenke auf freiwilliger Basis
Historisch gesehen stammen das 13. und 14. Monatsgehalt – also Urlaubs- und Weihnachtsgeld - von den Remunerationen ab, die Fabriksbesitzer im 19. Jahrhundert ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen bei besonderen Gelegenheiten ausbezahlt haben. Zunächst waren das Naturalien oder Geschenke, die der Arbeitgeber, aus mehr oder weniger sozialen Gründen, seinen MitarbeiterInnen freiwillig zukommen ließ.
Urlaubsgeld: Wer hat's erfunden?
Gewerkschaften verhandeln seit den 50ern Urlaubsgeld
Ab den Fünfzigerjahren des 20. Jahrhunderts stabilisierte sich die Wirtschaft in Österreich und die Gewerkschaften setzten sich schließlich für zusätzlichen Gehälter ein. Denn nun ging es nicht mehr nur darum, die Gehaltsforderungen an die Lebenshaltungskosten anzupassen, sondern den Lebensstandard der Angestellten und ArbeiterInnen zu heben. ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian hat es bereits vor einigen Jahren treffend formuliert: „Das 13. und 14. Gehalt sind nicht vom Himmel gefallen.“ Denn, Urlaubsgeld gibt es für ArbeitnehmerInnen nur, wenn es im Kollektivvertrag festgelegt wurde.
Urlaubsgeld ist nach wie vor ein Kampf
Wer glaubt, dass das Urlaubsgeld so sicher wie der tägliche Sonnenuntergang ist, der irrt leider. Denn auch heute noch müssen die Gewerkschaften in den jährlichen Kollektivvertrags-Verhandlungen die Errungenschaft des 13. und 14 Gehalts verteidigen.
Günstig besteuert
Im Gegensatz zu den regulären Einkünften wird das Urlaubsgeld zum Vorteil der ArbeitnehmerInnen günstiger besteuert. Grundlage für die Steuervergünstigung ist das sogenannte Jahressechstel, das in § 67 EStG geregelt ist. Dieses beträgt bei gleichbleibenden monatlichen Bezügen zwei Bruttomonatsgehälter. Kurios: Würde dieselbe Jahressumme den MitarbeiterInnen zwölfmal ausgezahlt, bekämen diese netto weniger heraus.