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Vater mit Baby
Mit dem Papamonat haben alle Väter die Chance, Zeit mit ihrem Neugeborenen zu verbringen. Prostock-studio - stock.adobe.com

Arbeitsrecht

Papamonat: Das musst du wissen!

Termine, Pflichten und Rechte: Das müssen Jungväter wissen und beachten

Mit dem Papamonat haben Jungväter die Möglichkeit, eine vierwöchige Auszeit zu nehmen, um sich intensiv dem Baby zu widmen.

Zudem können sie ihre Partnerin in den ersten Wochen nach der Geburt entlasten. Und zwar ganz ohne Arbeitsdruck und Terminstress. Diese Freistellung kann frühestens einen Tag nach der Geburt beginnen.

Mit dem Rechtsanspruch auf den Papamonat wurde 2019 eine langjährige Forderung der ÖGB-Frauen erfüllt. 

Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Papamonat: 

Für wen gilt der Papamonat? Für alle Erwerbstätigen oder nur für Arbeitnehmer?

Der Papamonat gilt für Arbeitnehmer, da es sich um einen Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber handelt. 

Auch Zivildiener können bei der Geburt eines Kindes den „Papamonat“ in Anspruch nehmen. Dafür ist eine Vereinbarung mit der Trägerorganisation im Vorfeld notwendig. 

Wird der Papamonat bezahlt?

Während des Papamonats muss der Arbeitgeber kein Entgelt zahlen. Väter können aber während des Papamonats den Familienzeitbonus in der Höhe von täglich 52,46 € (Wert 2024) – also bis zu 1.626,26 Euro - für einen Monat beziehen.

Achtung: Der Familienzeitbonus ist beim zuständigen Krankenversicherungsträger zu beantragen. Um den Familienzeitbonus beziehen zu können, muss der Vater durchgehend 182 Tage (ca. 6 Monate) vor Bezugsbeginn kranken- und pensionsversicherungspflichtig erwerbstätig sein.

Vereinzelt bezahlen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern freiwillig ein volles Monatsgehalt bzw. -lohn, während sie sich im Papamonat befinden. Rechtsanspruch darauf gibt es aber keinen. Damit alle Väter - finanziell voll abgesichert - den Papamonat in Anspruch nehmen können, fordert der ÖGB einen bezahlten Papamonat für alle.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden/sein?

Der Vater muss mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben und die Meldefristen an den Arbeitgeber einhalten.

Wann muss ich meinem Arbeitgeber Bescheid sagen?

Spätestens drei Monate vor der Geburt muss der Vater dem Arbeitgeber mitteilen (Vorankündigungsfrist), dass er den Papamonat in Anspruch nehmen will.

Spätestens eine Woche nach der Geburt hat der Vater dann den tatsächlichen Antrittszeitpunkt bekannt zu geben.

In welchem Zeitraum und wie lange kann der Papamonat genutzt werden?

Der Vater hat gegenüber dem Arbeitgeber einen arbeitsrechtlichen Freistellungsanspruch in der Dauer von einem Monat.

Dieser kann frühestens mit dem auf die Geburt des Kindes folgenden Tages beginnen und bis zum Ende des Beschäftigungsverbotes der Mutter in Anspruch genommen werden.

Haben Väter einen Kündigungs- und Entlassungsschutz?

Ja. Während des Papamonats haben Väter einen Kündigungs- und Entlassungsschutz. Dieser beginnt bereits mit der Mitteilung des Vaters beim Arbeitgeber, dass er den Papamonat in Anspruch nehmen will, frühestens jedoch vier Monate vor dem errechneten Geburtstermin.

Kündigungs- und Entlassungsschutz enden vier Wochen nach dem Ende des Papamonats. Außerdem wird der Papamonat für Ansprüche, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten, angerechnet.

Die 5 Schritte zum Papamonat im Überblick

  1. Anspruch klären: Vater muss im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind leben.
  2. Drei Monate vor Geburt: Der Freistellungswunsch muss dem Arbeitgeber bekannt gegeben werden.
  3. Nach der Geburt: Der Arbeitgeber muss unverzüglich von der Geburt verständigt werden.
  4. Eine Woche nach Geburt ist der Arbeitgeber spätestens über den tatsächlichen Antrittszeitpunkt zu informieren.
  5. Innerhalb von 91 Tagen ab der Geburt kann der Familienzeitbonus HIER online beantragt werden.

Hier die wichtigsten Argumente, die für einen Papamonat sprechen: 

  • Papamonat ist planbar: Die meisten Babys kommen nicht unerwartet. Wenn Väter ihre Auszeit früh ankündigen, haben Unternehmen mehrere Monate Zeit, sich auf den Ausfall einzustellen - länger als es bei vielen Krankenständen der Fall ist.

  • Keine Kosten für Unternehmer: Der Papamonat (Familienzeitbonus) wird von den Gebietskrankenkassen ausbezahlt und nicht von den Unternehmen.

  • Familienfreundlichkeit zahlt sich aus: Der Papamonat kommt nicht nur Arbeitnehmern und ihren Familien zugute, auch die Unternehmen profitieren von einem offeneren Umgang mit dem Thema. Denn Familienfreundlichkeit macht Unternehmen zu einem attraktiven Arbeitgeber und stärkt die Motivation der MitarbeiterInnen.

  • Nicht vom Chef abhängig sein: Immer mehr Väter wollen die ersten Wochen mit ihrem Kind verbringen und sich aktiv einbringen. Mit dem Rechtsanspruch können alle Väter den Papamonat nutzen und sind nicht vom Wohlwollen des Arbeitgebers abhängig.

  • Vater-Kind-Beziehung wird gestärkt: Wenn sich Väter bereits von Beginn an in die Kinderbetreuung involvieren, wirkt sich das positiv auf die Vater-Kind-Beziehung aus und stärkt die Bindung zum Kind.

  • Ein Schritt in Richtung Gleichstellung: Erst dann, wenn unbezahlte Arbeit wie Kinderbetreuung von Frauen und Männern zu gleichen Teilen übernommen wird, kann von einer echten Gleichstellung die Rede sein. Der Papamonat ist ein wichtiger Schritt auf diesem Weg.

  • Wiedereinstieg wird erleichtert: Der Papamonat ermöglicht Vätern nicht nur die gemeinsame Betreuung des Kindes in den ersten Lebenswochen, sondern erleichtert gleichzeitig Frauen der Wiedereinstieg in den Job.

  • Mehr Väter in Karenz: Als Startbaustein könnte ein Papamonat zu einer besser etablierten Väterkarenz beitragen, die in vielen EU-Ländern längst üblich und bewährt ist. Denn Väter, die aktiv an der Frühphase teilgenommen haben, werden sich leichter dazu entschließen, in der Folge Karenz bzw. Elternkarenz in Anspruch zu nehmen.
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Mit dem Rechtsanspruch auf den Papamonat wurde eine jahrelange Forderung der ÖGB-Frauen 2019 endlich umgesetzt - je mehr wir sind, desto mehr Druck können wir aufbauen und das Leben der ArbeitnehmerInnen deutlich verbessern.

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