Gerechte Bezahlung
Fünf Tipps für faires Gehalt
Auch beim Geld darfst du nicht diskriminiert werden. Wir sagen dir, wie du das vermeiden kannst
Das Wichtigste gleich am Anfang: Wenn du weniger verdienst als dein männlicher Kollege, obwohl du die gleiche Arbeit machst, dann ist das gegen das Gesetz und nicht deine Schuld. Und: Du kannst dich dagegen wehren. Deshalb ist es wichtig, nicht nur seine Rechte zu kennen, sondern auch zu wissen, was man tun kann – und auch den einen anderen Tipp für die Gehaltsverhandlungen zu kennen.
Wusstest du, dass …
… es in Österreich seit 1979 das Gleichbehandlungsgesetz gibt? Demnach darf eine Arbeitnehmerin (ohne sachliche Rechtfertigung) für eine gleichwertige Arbeit kein geringeres Entgelt als ein Arbeitnehmer erhalten – und umgekehrt.
Tipp 1: Einkommen hängt nicht vom Verhandlungsgeschick ab
Immer wieder wird der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern so erklärt: Frauen seien schlechter in den persönlichen Lohnverhandlungen und würden deswegen weniger verdienen. Aber: Der Oberste Gerichtshof hat dazu klar entschieden: Wie viel jemand bezahlt bekommt, darf nicht vom Verhandlungsgeschick der Arbeitnehmerinnen abhängen. Es ist die Aufgabe der Unternehmen, für gleichen Lohn bei gleicher Arbeit zu sorgen.
Tipp 2: Bei Diskriminierung – wende dich an deine Gewerkschaft
Wenn du bei der Entlohnung diskriminiert wirst, kannst du beim Arbeits- und Sozialgericht klagen oder einen Antrag an die Gleichbehandlungskommission stellen. Bevor du aber rechtliche Schritte einleitest, wende dich an deine Gewerkschaft oder Arbeiterkammer. Wir beraten und unterstützen dich gerne.
Wusstest du, dass …
… Zeiten der Elternkarenzen für Ansprüche, die sich nach der Dienstzeit beim selben Arbeitgeber richten, voll angerechnet werden – unter anderem auch für Gehaltsvorrückungen. Das gilt für alle Geburten ab dem 1. August 2019.
Tipp 3: Sprich mit deinem Betriebsrat
Du kommst aus der Elternkarenz zurück und bist dir nicht sicher, ob diese Zeiten auf deine Gehaltsvorrückungen angerechnet wurden? Kein Problem! Dein Betriebsrat hilft dir weiter. Falls es in deinem Betrieb keinen Betriebsrat gibt, wende dich an deine Gewerkschaft.
Wusstest du, dass …
… in einer Stellenausschreibung das kollektivvertragliche Mindestentgelt und eine Bereitschaft zur Überzahlung angegeben werden muss? Aber nicht alle halten sich daran.
Tipp 4: Mach dich schlau
Informiere dich, was in der Branche für deine Tätigkeit bezahlt wird. In vielen Branchen gibt es Überzahlungen, üblicherweise können 5 bis 15 Prozent mehr Gehalt verhandelt werden.
Arbeitest du bereits in dem Betrieb, kannst du auch mit deinem Betriebsrat über deine Möglichkeiten sprechen und dich beraten lassen, wie du mehr Gehalt verhandeln kannst. Er oder sie hat einen guten Überblick über die Bezahlung im Betrieb.
Tipp 5: Nicht aufgeben!
Kannst du ein höheres Einkommen nicht von Beginn an durchsetzen, hast du die Möglichkeit, entweder einen späteren Termin für ein nächstes Gehaltsgespräch vorzuschlagen oder Alternativen zu der Gehaltserhöhung ansprechen. Zum Beispiel könnte das Unternehmen dir ein Diensthandy zur Verfügung stellen oder Weiterbildungsmaßnahmen übernehmen. Welche Optionen es in deinem Betrieb gibt und welche für dich in Fragen kommen, solltest du dir vor dem Gehaltsgespräch anschauen und überlegen.