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Diese 10 Optionen sind vielen unbekannt. Zerbor – stock.adobe.com

10 Dinge, die du über den Steuerausgleich vermutlich nicht wusstest

Die Arbeitnehmerveranlagung bietet viele Möglichkeiten, Kosten abzusetzen – doch diese 10 Optionen sind vielen unbekannt.

1. Hochwasser-Kosten

Das Hochwasser im Herbst 2024, aber auch andere Naturkatastrophen haben viele Menschen finanziell belastet. Ein Teil der Kosten kann in der Arbeitnehmerveranlagung abgesetzt werden. Dazu gehören etwa Reparaturkosten (z. B. für das Auspumpen eines Kellers), Sanierungskosten oder die Erstattung von Schäden an Möbeln, Fahrzeugen, Computern, Handys oder Kleidung. Wenn von Versicherungen oder öffentlichen Hilfsgeldern Kostenersätze geleistet wurden, müssen diese von den entstandenen Kosten abgezogen werden. Der Restbetrag kann in der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.

2. Homeoffice-Möbel

Ergonomische Büromöbel wie Schreibtisch, Stuhl und Beleuchtung können mit bis zu 300 Euro jährlich von der Steuer abgesetzt werden, wenn du mindestens 26 Tage im Jahr im Homeoffice arbeitest. Liegen die Anschaffungskosten über 300 Euro, wird der überschüssige Betrag ins Folgejahr übernommen.

Übrigens: Die 300 Euro für ergonomische Büromöbel stehen zusätzlich zur Homeoffice- Pauschale oder anderen Werbungskosten zu. 

Es gelten nur Tage als Homeofficetag, an denen die gesamte berufliche Tätigkeit ausschließlich in der Wohnung stattgefunden hat. 

3. Internet

Die Kosten für Internet, das beruflich genutzt wird, können von der Steuer abgesetzt werden. Wenn der berufliche Anteil nicht nachgewiesen werden kann, geht das Finanzamt von einem mindestens 40-prozentigen Privatanteil aus.

Kosten für spezielle berufliche Datenbanken (z. B. für Rechtsinformationen) sind vollständig absetzbar.

Mehr Infos zum Thema Homeoffice / Telearbeit hier

4. Werkzeug

Beruflich genutztes Werkzeug, wie Messer für Fleischer:innen, Computer, Kraftfahrzeuge, falls man im Außendienst arbeitet, oder Motorsägen bei Forstarbeiter:innen kann in der Steuererklärung berücksichtigt werden.

Sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter (unter 1.000 Euro; bis 2022: 800 Euro; bis 2019: 400 Euro) können sofort abgesetzt werden. Bei teureren Anschaffungen muss die Abschreibung über die Nutzungsdauer erfolgen.

 5. Berufskleidung

Spezielle Berufskleidung wie etwa ein Anzug von Maler:innen, Arbeitsmäntel, Uniformen oder Schutzkleidung kann abgesetzt werden. Achtung! Kleidung, die üblicherweise auch privat getragen wird, kann nicht von der Steuer abgeschrieben werden. Stützschuhe und -strümpfe bei Berufen, bei denen man stehen muss, hingegen können steuerlich berücksichtigt werden.

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 6. Spenden und Kirchenbeitrag

Spenden an bestimmte Organisationen (Liste der begünstigten Spendenempfänger) sind bis zu einem Höchstbetrag von 10 Prozent der Einkünfte der Vorjahreseinkünfte als Sonderausgaben absetzbar. 

Das Gleiche gilt für Kirchenbeiträge mit bis zu 600 Euro jährlich (bis 2023: 400 Euro). 

Diese Beiträge werden vom Finanzamt automatisch berücksichtigt, weil die Organisationen bzw. Religionsgesellschaften die empfangenen Beiträge dem Finanzamt melden müssen.

 7. Fortbildungskosten

Berufsbedingte und selbst bezahlte Aus- und Fortbildungskosten können ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden, und zwar als sogenannte Werbungskosten. Abzugsfähig sind: Kursgebühren, Kursunterlagen, Prüfungsgebühren, Kopierkosten, aber auch Fahrtkosten zum Kursort – also alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Fort- beziehungsweise Ausbildung anfallen.

8. Behinderung oder Diätverpflegung, außergewöhnliche Belastungen bei Krankheit

Kosten aufgrund einer Behinderung oder krankheitsbedingter Diäten können als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Je nach Grad der Behinderung gibt es pauschale Freibeträge. Im Falle einer Behinderung fällt kein Selbstbehalt an.

Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt können im Falle einer Krankheit beziehungsweise der Pflege oder Genesung abgesetzt werden. Von der Steuer mit Selbstbehalt berücksichtigt werden etwa Krankheitskosten, Kurkosten, Kosten für ein Alters- oder Pflegeheim, für häusliche Pflege oder Betreuung von Angehörigen, Begräbniskosten, Adoptionskosten oder Kosten für eine künstliche Befruchtung. Wie hoch der Selbstbehalt ist, hängt vom Einkommen ab.

Bei höchstens 7.300 Euro Jahreseinkommen sind es 6 Prozent.

Zwischen 7.300 Euro und 14.600 Euro sind es 8 Prozent.

Zwischen 14.600 Euro und 36.400 Euro sind es 10 Prozent.

Und bei mehr als 36.400 Euro Einkommen sind es 12 Prozent.

Der Selbstbehalt reduziert sich für jedes Kind, für das mehr als 6 Monate im Kalenderjahr Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, um jeweils einen Prozentpunkt. Auch wenn der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag in Anspruch genommen wird, reduziert sich der Betrag um einen Prozentpunkt.

9. Betriebsratsumlage und Gewerkschaftsbeitrag

Bei der Lohnverrechnung wird zwar die Betriebsratsumlage gleich vom Arbeitgeber einbehalten. Damit sie sich aber auch steuermindernd auswirkt, lohnt es sich, die gesamte Betriebsratsumlage bei der Arbeitnehmerveranlagung unter „Sonstige Werbungskosten“ einzutragen. 

Wenn der Gewerkschaftsbeitrag nicht bereits über die Lohnverrechnung abgezogen wird, können die Beiträge im Steuerausgleich natürlich ebenfalls geltend gemacht werden.

10. Auto-Schäden durch Berufsausbildung

Neben dem Kilometergeld können Schäden auf Grund höherer Gewalt (insbesondere Reparaturaufwand nach unverschuldetem Unfall, Steinschlag), die sich im Rahmen eines beruflichen Kfz-Einsatzes ereignen, als Werbungskosten geltend gemacht werden.