Steuern
Steuern zahlen: Was du wissen musst, wenn du mehrere Jobs hast
Du hast zwei oder mehr Jobs und weißt nicht, wie es mit Steuern aussieht? – jetzt wird es ein bisschen komplizierter
Unter bestimmten Voraussetzungen kann es sein, dass Arbeitnehmer:innen verpflichtend eine Steuererklärung abgeben müssen. Das ist der Fall, wenn das Gesamteinkommen im Jahr (2024) mehr als 13.981 Euro überschreitet und zusätzlich einer der folgenden Gründe vorliegt:
Es ist Pflicht, den Steuerausgleich zu machen,
- wenn man in einem Kalenderjahr zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnpflichtige Einkommen hatte
- wenn, ohne Lohnsteuer zu bezahlen, mehr als 730 Euro pro Jahre zusätzliche Einkünfte verdient wurden
- wenn Einkünfte etwa aus Dienstleistungsschecks erhalten wurden
Für die Pflichtveranlagung der Arbeitnehmerveranlagung ist bis zum 30. April (wenn die Veranlagung in Papierform abgegeben wird) bzw. bis 30. Juni (wenn die Erklärung online, über das Portal finanzonline abgegeben wird) des folgenden Jahres Zeit.
Für die jährliche Steuerberechnung werden ALLE Löhne oder Gehälter addiert.
Sollten Einkünfte aus dem Ausland bezogen werden, gelten spezielle Regeln, mehr Infos hier
Abgezogen werden davon die Sozialversicherungsbeiträge und mögliche andere Ausgaben, die die Steuern verringern. Sogenannte Werbungskosten in Höhe von 132 Euro werden in jedem Fall pauschal geltend gemacht. Auch sonstige bzw. höhere Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen können die Einkünfte reduzieren.
Ist dieser Betrag und damit das Jahreseinkommen geringer als 14.517 Euro (Wert 2025; 2024: 13.981 Euro), ist mit keiner Steuernachzahlung zu rechnen.
Bei mehreren Arbeitsverhältnissen gleichzeitig und einer Überschreitung dieses Betrags, wird es wahrscheinlich zu einer Steuernachforderung abhängig vom gesamten Jahreseinkommen und der bereits bezahlten Lohnsteuer kommen.
Tipp: Wie viel Steuer und Sozialversicherung für das zusätzliche Einkommen zu zahlen sind, zeigt der Zuverdienst-Rechner der Arbeiterkammer. Achtung: Das Ergebnis stellt einen unverbindlichen Richtwert über die zu erwartenden Nachzahlungen bei einem zusätzlichen Einkommen dar.
Auf der Seite der Gesundheitskasse wird erklärt, wie die Sozialversicherung bei Mehrfach-Jobs berechnet wird.