Energiepreise
Rechtsgutachten bestätigt: Übergewinnsteuer nach ÖGB-/AK-Modell ist möglich
Eine Besteuerung der Übergewinne von Energieunternehmen würde 5 Milliarden Euro bringen
Ein Gutachten bestätigt: Eine Übergewinnsteuer nach dem Modell von ÖGB und AK ist rechtlich möglich. Nun fehlt nur mehr der politische Wille.
AK und ÖGB wollen mehr Tempo für die Einführung einer Übergewinnsteuer im Energiesektor in Österreich machen. Um rechtliche Unklarheiten zu klären, wurde von der AK ein Gutachten bei Steuerrechtsexperten in Auftrag gegeben.
Besteuerung weit über EU-Vorgaben möglich
Das Ergebnis: Österreich könnte in der Gestaltung einer Übergewinnsteuer weit über die von der EU festgelegten 33 Prozent gehen. ÖGB und AK schlagen etwa 60 bis 90 Prozent – je nach Höhe der Übergewinne – vor. So die Steuerrechtsprofessoren Georg Kofler (WU Wien), Michael Tumpel und Peter Bräumann (beide JKU Linz).
Auch Stromkonzerne zur Kassa bitten
Eine Sondersteuer auf Übergewinne wäre nicht nur für fossile Energieunternehmen, sondern für den gesamten Energiesektor, also auch für Stromunternehmen, möglich.
Eine breite Übergewinnsteuer ist nötig, weil die Gewinngrenze des EU-Modells viel zu hoch und der Besteuerungszeitraum von Dezember 2022 bis Juni 2023 viel zu kurz angesetzt ist; damit bliebe der Großteil der Übergewinne im Stromsektor unangetastet.
Zudem ist es rechtlich möglich, auch die Übergewinne 2022, die AK und ÖGB auf über 4 Mrd. Euro schätzen, zu besteuern. Die guten Zahlen, die Energiekonzerne dieser Tage für 2022 vorgelegt haben, unterstreichen die Notwendigkeit, dass auch diese Übergewinne besteuert werden sollen.
Übergewinnsteuer nach ÖGB- und AK-Modell
AK und ÖGB haben bereits im August ein Modell für eine umfassende Übergewinnsteuer vorgelegt. Es sieht vor, dass die Übergewinne im Energiesektor in den Jahren 2022 bis 2024 mit 60 bis 90 Prozent besteuert werden. Übergewinn ist dabei der Gewinn, der über dem Durchschnittsgewinn der Jahre 2019 bis 2021 liegt. Investitionen in Erneuerbare Energien sollen davon ausgenommen sein.
Das ÖGB-/AK-Modell würde für die Jahre 2022 bis 2024 gut 5 Milliarden Euro bringen. Diese Einnahmen sind dringend notwendig, um die Anti-Teuerungsmaßnahmen zu finanzieren. Denn diese zahlen sich die SteuerzahlerInnen derzeit selbst, während manche Energieunternehmen gigantische Gewinne machen.
Eine Übergewinnsteuer für den gesamten Energiesektor (insbesondere alle Unternehmen im Bereich Strom, Gas und Mineralöl)
Mindestens eine Verdoppelung des von der EU vorgesehenen Steuersatzes von 33 Prozent
Erfassung der Übergewinne 2022 bis inklusive 2024, statt wie von der EU vorgegeben nur für Dezember 2022 bis Juni 2023
Begünstigung für Investitionen in Erneuerbare Energien, keine Begünstigung für fossile Investitionen
Verwendung der Einnahmen für einen Energiepreisdeckel, der neben Strom auch Fernwärme und Gas umfasst