Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz
8 Goldene Regeln für jede Weihnachtsfeier
Wie man es auf der Weihnachtsfeier krachen lassen kann, ohne den Job zu verlieren
Es ist der Abend im Jahr, auf den viele warten: Die Weihnachtsfeier. Hier wird auf Firmenkosten gefeiert und es werden Legenden geschrieben, die sich die Beschäftigen Jahre später noch erzählen. oegb.at hat ein paar Tipps für zukunftssicheres Feiern gesammelt.
1. An der Weihnachtsfeier teilnehmen
Nein, wenn sie außerhalb der Arbeitszeit stattfindet, ist es ist keine Pflichtveranstaltung. Niemand kann in diesem Fall zur Teilnahme gezwungen werden. In den meisten Betrieben wird aber erwartet, dass man zur Weihnachtsfeier geht. Diese Feiern haben ja auch den Sinn, das Zusammengehörigkeitsgefühl der Belegschaft zu fördern, da sollte man zumindest mal vorbeischauen.
Wer nicht an der Weihnachtsfeier teilnehmen möchte, sollte so früh wie möglich absagen.
Findet die Feier während der Arbeitszeit statt, können Arbeitgeber eine Teilnahme anordnen. Wer auf keinen Fall hingehen möchte, sollte sich frei nehmen.
2. Nicht auf Überstunden beharren
Die Teilnahme an der Weihnachtsfeier gehört nicht zu jenen Tätigkeiten, die im Rahmen des Arbeitsverhältnisses geschuldet werden. Genauso wenig entstehen bei der Teilnahme an der Feier aber Überstunden.
3. Kleider machen Leute
In manchen Firmen gibt es einen Dresscode, an den sollte man sich auch halten. Aber auch wenn es keinen offiziellen Dresscode gibt, sollte die Kleidung nicht zu leger, aufdringlich oder freizügig sein. Bauchfreies Top, Muscle Shirt oder Jogging-Anzug bleiben besser zuhause. Als Richtwert gilt immer der Dresscode, der auch im Büro gilt.
4. Haltung bewahren – mit Alkohol sparen
Auch wenn die Getränke kostenlos sind und man sich amüsieren will, ist es ratsam, nicht zu viel Alkohol zu trinken. Alkohol macht die Zunge locker und zwischen Stimmung und Skandal liegen oft nur wenige Schlucke. Da sagt Mann oder Frau schnell etwas Unüberlegtes, das man am nächsten Tag bereut.
Auf dem Tisch zu tanzen, sorgt zwar für jede Menge Gesprächsstoff und Büroklatsch, bei den Vorgesetzten kommt es meistens nicht gut an. Entlassungsgrund ist es allerdings keiner. Aber Achtung, mit dem Smartphone ist schnell ein Video der Tanzeinlage gemacht, das genauso schnell den Weg in den Posteingang der Kolleg:innen findet.
5. Unangebrachte Fragen, Lästereien und Intimitäten
Auf Weihnachtsfeiern wird zwar viel Klatsch und Tratsch gesprochen, am besten passt man aber auf, nicht selbst zum Klatsch und Tratsch zu werden. Auf Weihnachtsfeiern werden weder Gehälter noch Aufstiegschancen verhandelt und auch ernste dienstliche Gespräche gehören nicht hier hin.
Auch Intimitäten gehören besser ins Privatleben als auf die Firmenweihnachtsfeier. Das Schmusen mit dem Kollegen oder der Kollegin auf der Tanzfläche geht ganz schnell in die Firmengeschichte ein und kann unangenehm werden. Generell ist empfohlen, eine gewisse Distanz zu halten und KollegInnen nicht zu nahe zu kommen. Weder „Weißt du eigentlich, wie scharf du bist?“ noch „Wissen Sie eigentlich, was für ein Wappler Sie sind?“, kann der ÖGB als Gesprächsstoff empfehlen.
Achtung: Beleidigungen, rassistische Kommentare und sexuelle Belästigung sind – wie auch überall sonst – auf der Weihnachtsfeier nicht tolerierbar und können zur Entlassung führen!
6. Verbrüderung mit Vorbehalt
Keine Weihnachtsfeiern ohne Duz-Angebote! Unter Kolleg:innen erleichtert das „Du“ ja oft die weitere Zusammenarbeit und ist kein Problem. Vorsicht ist aber geboten, wenn Chefin oder Chef das Du-Wort anbietet. Dabei bleiben sollte man auf lange Sicht nur, wenn sich der oder die Vorgesetzte am nächsten Morgen noch erinnern kann.
7. Unfallversichert am Heimweg
Hat das Unternehmen die Feier organisiert, gilt für die Mitarbeiter:innen die gleiche Unfallversicherung wie bei der beruflichen Tätigkeit. Denke aber bei einem zu tiefen Blick ins Glas auch an den Heimweg: Bei offiziellen Weihnachtsfeiern sind Hin- und Rückweg versichert – aber nicht bei Unfällen im Vollrausch.
8. Am nächsten Tag „krank“
Blau machen am Tag danach ist unangebracht. Schon unsere Eltern haben gesagt: Wer feiern kann, kann auch arbeiten. Einen Urlaubstag oder Zeitausgleich im Voraus darf man aber selbstverständlich vereinbaren.
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